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Prüfungstermine zur Fachhochschulreife FOS/GTA
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Geschrieben von: hes/srf   

Fachoberschule - Bekanntgabe der Noten und Anmeldung zu mündlichen Prüfungen

  • Dienstag, 29.Mai - Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Noten durch den Klassenlehrer. OF 12-01/02 im 3. Block; FOS1-1 im 2. Block; FOS1-2 im 3. Block; GTA13-94 im 3. Block; GTA 13-95 im 3. Block; GTA 13-96 im 3. Block
  • Möglichkeit der Abgabe von Anträgen zu mündlichen Prüfungen bis 31. Mai im Sekretariat. Das Formular für den Antrag könnenSie hier herunterladen.
  • 01. Juni, Vorkonferenz, Entscheidung über Teilnahme an mündlichen Prüfungen
  • 11. Juni - Mündliche Prüfungen (Prüfungslisten in der Schule durch Aushang und im Internet mit Passwort -> Zugang hier nach Erstellung der Listen)
  • 18. Juni Zeugnisausgabe mit Abschlussfeier 15:30 / Caféteria

 

Mündliche Prüfungen finden nur statt wenn...

  • aufgrund hoher Fehlzeiten keine Halbjahresnote gebildet werden konnte - das kommt nur ganz selten vor
  • ein/e Schüler/in einen schriftlichen Antrag gestellt hat (s.o.) und die Vorkonferenz diesem zugestimmt hat. Liegen drei oder mehr Anträge eines/r Schülers/in vor, muss einem Antrag stattgegeben werden.

Bestehen der Prüfung - Fachoberschule

  • Maximal eine Endnote 5 (4 Punkte) in einem Prüfungsfach* kann durch die Endnote gut (10 Punkte) in einem anderen Prüfungsfach oder die Endnote befriedigend ( 7 Punkte) in zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden. Ein Leistungsausgleich in einem schriftlichen Prüfungsfach ist nur durch Leistungen in einem anderen schriftlichen Prüfungsfach möglich.

Bestehen der Prüfung - GTA

  •  Maximal eine Endnote 5 in einem Prüfungsfach* kann durch die Endnote gut in einem anderen Prüfungsfach oder die Endnote befriedigend in zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden. Ein Leistungsausgleich in einem schriftlichen Prüfungsfach ist nur durch Leistungen in einem anderen schriftlichen Prüfungsfach möglich.
  • Die Note 5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik kann nicht ausgeglichen werden, so dass die allg. Fachhochschulreife nicht erreicht worden ist.
  • Wer die allg. Fachhochschulreife nicht erzielt hat erhält bei entsprechenden Leistungen (s.o.) den Berufsabschluss "Asssistent/in für Gestaltungstechnik".
  • Die Prüfung kann bei Nichtbestehen - auch nur bei Nichtbestehen der allg. Fachhochschulreife- einmal wiederholt werden. In diesem Fall muss die 13. Klasse wiederholt werden. Alle Prüfungsleistungen müssen neu erbracht werden.
*Prüfungsfächer sind alle Fächer außer Sport, die im letzten Schuljahr unterrichtet worden sind

 

 

 

 

 

 

 


 

 

  Rückschau:

Das war das ABI 2007 !

Fotos der Zeugnisaugabe am 06.07.2007

 


 

Aktualisiert ( Montag, 04. Juni 2012 um 17:55 )
 
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